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Allgemeine Geschäftsbedingungen Casa Bella
Stand 10.2016

1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den  nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt.

3. Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum  Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

4. Sorgfaltspflicht: Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen - soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar - vertraulich behandeln.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unsere Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

6. Auf Anfrage teilen wir den jeweiligen Eigentümer mit wenn ein Maklervertrag geschlossen wurde.

7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.

8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns sofort bekanntzugeben.

9. Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß den Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

10. Wir sind berechtigt, auch für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.

11. Bis auf Widerruf dürfen weiter Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

12. Provisionsanspruch entsteht:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar. Die Provision der Agentur unterliegt deutschem Recht.

Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

I.)   Bei Kaufverträgen:
bei einem Kaufpreis bis € 75.000.-         
über € 75.000.- bis € 150.000.-                              
über € 150.000.-      bis € 200.000,-            
über € 200.000,-  bis € 350.000,-                   
über € 350.000,-     
 
6 %  Courtage + gesetzliche MwSt.19% = 7,14%
5%   Courtage + gesetzliche MwSt 19% = 5,95%
4,5% Courtage + gesetzliche MwSt.19% = 5.36%
4 %  Courtage + gesetzliche MwSt. 19% = 4,76%
3%  Courtage + gesetzliche MwSt. 19% = 3,57%

II.) Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten:
Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich bei einer Mietdauer bis fünf Jahre zwei Monatsmieten; bei einer Mietdauer über fünf Jahre drei Monatsmieten. Optionen verlängern die Mietdauer entsprechend.
Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

13. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden  zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.

14. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten/ Anbietern binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weiter Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.

15. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

16. Kommt bei Auslandsgeschäften ein privatrechtlicher oder notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.

17. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.

18. Haftung:  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Ansonsten beschränken wir die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

19. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und sonstigen Angaben, die uns von Dritten übermittelt worden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
Alle Angebote sind freibleibend. Eine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen wir nicht.

20. Gerichtsstand für beide Teile ist München, soweit gesetzlich erlaubt und für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Immobilienagentur Helga Strohmaier, Casa Bella. Es bleibt uns jedoch vorbehalten den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

21. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Helga Strohmaier mit Agenturnamen Casa Bella ist eine in Deutschland zugelassene Maklerin die nach deutschem Recht agiert und deren Tätigkeit vom Sitz in Deutschland aus ausgeübt wird.